Tätigkeitsfelder

Im verwaltungsrechtlichen Bereich beraten und vertreten wir Sie gern: bundesweit außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten sämtlicher Instanzen.
Im Familienrecht betreuen wir Sie umfassend in allen Fragen, die mit Eheschließung und Ehescheidung zusammenhängen – auch im internationalen Familienrecht.
Ganz gleich, ob Sie als Erblasser Ihren Nachlass vorausschauend regeln möchten oder als Hinterbliebener nach dem Tod eines Angehörigen mit der Regelung des Nachlasses konfrontiert sind wir sind für Sie da!
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung individueller, pragmatischer Lösungen, die gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, sowohl im privat-persönlichen als auch im unternehmerischen Bereich.

Sprechen Sie uns gern an!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!