Tätigkeitsfelder
Im verwaltungsrechtlichen Bereich beraten und vertreten wir Sie gern: bundesweit außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten sämtlicher Instanzen.
Im Familienrecht betreuen wir Sie umfassend in allen Fragen, die mit Eheschließung und Ehescheidung zusammenhängen – auch im internationalen Familienrecht.
Ganz gleich, ob Sie als Erblasser Ihren Nachlass vorausschauend regeln möchten oder als Hinterbliebener nach dem Tod eines Angehörigen mit der Regelung des Nachlasses konfrontiert sind – wir sind für Sie da!
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung individueller, pragmatischer Lösungen, die gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, sowohl im privat-persönlichen als auch im unternehmerischen Bereich.